§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge der
WIIT AG, Joachim-Erwin-Platz 3, 40212 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend: WIIT) mit einem Vertragspartner im Sinne von § 3 (nachfolgend: Kunde) über Leistungen aus dem Bereich des in
§ 2 genannten Vertragsgegenstandes. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es
sei denn WIIT stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Abweichende Regelungen in der Angebots- bzw. Leistungsbeschreibung einschließlich einem etwaigen Service Level Agreement
(nachfolgend insgesamt: Leistungsbeschreibung) gehen den Regelungen dieser AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
WIIT betreibt Räumlichkeiten, die an das Internet angebunden sind (Rechenzentrum). In dem Rechenzentrum kann der
Kunde eigene Internet-Server aufstellen (Colocation) oder von WIIT aufgestellte Server bzw. Speicherplatz und Rechenleistung darauf nutzen (Hosting). Darüber hinaus bietet WIIT weitere
Leistungen in Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung von Servern an (Services). Gegenstand des Vertrages kann also insbesondere sein:
- Colocation: WIIT stellt dem Kunden einen Stellplatz (Rack oder Cage)
für eigene Server-Hardware sowie eine Strom- und Internetanbindung zur Verfügung;
- Managed Hosting: Der Kunde kann einen vorkonfigurierten, dedizierten
oder virtuellen Server von WIIT nutzen;
- Server Hosting: Der Kunde kann einen dedizierten oder virtuellen
Server von WIIT nutzen, wobei die Konfiguration vollständig dem Kunden obliegt (Root Server);
- Cloud Hosting: Der Kunde kann vorkonfigurierte Software as a Service
(SaaS) und Infrastucture as a Service (IaaS) Produkte von WIIT nutzen;
- Internet-Domains: Der Kunde kann über WIIT bei der jeweiligen
Vergabestelle Domains registrieren lassen;
- SSL-Zertifikate: Der Kunde kann sich über WIIT von einer
Vergabestelle Zertifikate für verschlüsselte Verbindungen ausstellen lassen.
Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
§ 3 Vertragspartner
WIIT schließt Verträge sowohl mit Privatkunden als auch mit Geschäftskunden. Zu den Geschäftskunden zählen
juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dagegen ist Privatkunde im Sinne dieser AGB jede
Person, die nicht Geschäftskunde ist. Zu den Privatkunden zählen also insbesondere Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verträge über Colocation schließt WIIT nur mit Geschäftskunden ab.
§ 4 Vertragsschluss
- Die Darstellung und Bewerbung von Leistungen durch WIIT stellt grundsätzlich noch
kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Vielmehr gibt der Kunde mit seiner Bestellung bei WIIT ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab (Vertragsangebot). Die Bestellung
erfolgt entweder in elektronischer Form oder aber in Papierform:
- In elektronischer Form erfolgt die Bestellung über die
Internet-Seite von WIIT, und zwar durch Betätigen der Schaltfläche, die mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Bis zur Betätigung dieser Schaltfläche kann der Kunde den Bestellprozess jederzeit abbrechen. Auf der zugehörigen Übersichtsseite kann der Kunde etwaige Eingabefehler erkennen, durch
Betätigen der Zurück-Schaltfläche seines Internet-Browsers den betroffenen Bestellschritt erneut aufrufen und den Fehler dort berichtigen. WIIT speichert den Vertragstext als solchen
nicht (und macht dem Kunden den Vertragstext nach Vertragsschluss daher auch nicht selbst zugänglich). Der Kunde kann den Vertragstext aber speichern oder ausdrucken, indem er auf der
Übersichtsseite die entsprechende Funktion seines Browsers nutzt; das gleiche gilt für diese AGB und die jeweilige Leistungsbeschreibung.
- In Papierform erfolgt die Bestellung, indem der Kunde WIIT
das ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular zukommen lässt. Das entsprechende Formular und die zugehörige Leistungsbeschreibung kann der Kunde über die Internet-Seite von WIIT
abrufen oder bei WIIT anfordern. Statt eines Bestellformulars kann auch ein Vertragsformular verwendet werden.
- Den Eingang der Bestellung bestätigt WIIT dem Kunden per E-Mail
(Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt grundsätzlich noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots durch WIIT dar. Vielmehr erfolgt die Angebotsannahme entweder durch
eine gesonderte Mitteilung von WIIT (Vertragsbestätigung) oder aber dadurch, dass WIIT für den Kunden erkennbar mit der Leistungserbringung beginnt. Darüber hinaus stellt auch der
Rechnungsversand oder eine sonstige Aufforderung von WIIT zur Zahlung eine Angebotsannahme dar. Der Rechnungsversand bzw. die Zahlungsaufforderung kann bereits mit der Eingangsbestätigung
erfolgen. In diesem Fall ist die Eingangsbestätigung also zugleich die Vertragsbestätigung.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 5 Widerrufsrecht
Dem Kunden, der Verbraucher ist (vgl. § 3), steht grundsätzlich ein
gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dem Kunden, der kein Verbraucher ist, steht dieses Widerrufsrecht nicht zu. Über das Widerrufsrecht wird WIIT den Kunden gesondert belehren. Gegenüber einem
Kunden, der nicht Verbraucher ist, begründet eine solche Widerrufsbelehrung jedoch kein vertragliches Widerrufsrecht.
§ 6 Preise und Zahlung
- Alle Preisangaben von WIIT gegenüber Privatkunden
(vgl. § 3), insbesondere solche auf der Internet-Seite von WIIT, verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Dagegen verstehen sich
Preisangaben von WIIT, die erkennbar an Geschäftskunden (vgl. § 3) gerichtet sind, im Zweifel netto, das heißt ohne Umsatzsteuer; auf die angegebenen Preise wird die Umsatzsteuer also
noch aufgeschlagen, soweit sie anfällt (brutto). Zusätzliche, das heißt nicht in der Bestellübersicht bzw. dem Bestell- / Vertragsformular ausgewiesene Kosten fallen durch die Bestellung
grundsätzlich nicht an.
- Die Zahlung einmaliger Entgelte ist im Zweifel mit Vertragsschluss,
die Zahlung wiederkehrender Entgelte monatlich im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse. Für den postalischen Versand von Rechnungen, den
WIIT nur auf Verlangen des Kunden vornehmen wird, fällt eine Gebühr von 3,50 € je Rechnung an. Die Rechnungsstellung ist nicht Voraussetzung dafür, dass der Kunde in Verzug geraten kann. Dies
gilt nicht für die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer, soweit der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist WIIT nach den gesetzlichen
Vorschriften berechtigt, die weitere Leistungserbringung zurückzubehalten. Das heißt insbesondere, WIIT kann die Internet-Seiten des Kunden abschalten, die sonst auf den Servern hinterlegten
Daten nicht länger verfügbar halten und Domains nicht mehr verlängern. Weitergehende Rechte von WIIT bleiben unberührt.
- Beanstandungen, die die Inrechnungstellung nutzungsabhängiger
Entgelte (bspw. für Traffic) betreffen, hat der Kunde innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen ab Zugang der jeweiligen Rechnung geltend zu machen. Andernfalls gilt die
Inrechnungstellung dieser Entgelte als vom Kunden genehmigt. Dies gilt nicht, wenn WIIT bei der Inrechnungstellung arglistig gehandelt oder den Kunden in der Rechnung nicht noch einmal auf
die Ausschlussfrist hingewiesen hat.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Zahlung bargeldlos
per Überweisung im SEPA-Verfahren auf das Geschäftskonto von WIIT. Soll die Zahlung durch Lastschrift oder per Kreditkarte erfolgen, wird der Kunde eine ausreichende Deckung des
entsprechenden Kontos gewährleisten. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst oder die Kreditkarte nicht belastet werden (Rücklastschrift), ist der Kunde zur Zahlung einer Schadenspauschale in
Höhe von 10,00 € verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat. Außerdem steht es dem Kunden frei, den Nachweis zu führen, dass WIIT ein Schaden
überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Umgekehrt steht es WIIT frei, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen.
§ 7 Vertragslaufzeit und -kündigung
- Die Laufzeit des Vertrages entspricht demjenigen Zeitraum, der in der
Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist, bzw. demjenigen Zeitraum, den der Kunde bei seiner Bestellung gewählt hat (Erstlaufzeit). Die Erstlaufzeit beträgt höchstens zwei Jahre. Wird der Vertrag
nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich für Verbraucher auf unbestimmte Zeit (Vertragsverlängerung). Soweit keine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde, beträgt die
Kündigungsfrist für Verbraucher einen Monat. Dies gilt sowohl für eine Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit als auch für die Kündigung nach einer Vertragsverlängerung. Für Geschäftskunden
können im Rahmen des Bestellprozesses abweichende Regelungen vereinbart werden.
- Die Kündigung bedarf grundsätzlich
der Textform. Ist der Kunde ein Geschäftskunde (vgl. § 3), bedarf die Kündigung dagegen der Schriftform, wobei die telekommunikative Übermittlung der unterschriebenen Erklärung genügt.
- Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für WIIT insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe einer Monatsvergütung um mehr als 4 Wochen oder mit einem geringeren Betrag um mehr als
6 Wochen in Verzug ist. Ebenso liegt für WIIT ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Kündigung vor, wenn der Kunde erheblich oder nachhaltig, insbesondere nach einer Abmahnung durch WIIT,
sonstige Pflichten aus dem Vertrag verletzt.
- Dem Kunden ist bekannt, dass der Aufwand und die Kosten für die
Bereitstellung von Stellplätzen, Servern oder Teilen davon bei der Vergütung und Mindestlaufzeit berücksichtigt werden. Ebenso ist dem Kunden bekannt, dass der Aufwand und die Kosten von WIIT
bei Domains nahezu ausschließlich durch deren Registrierung und Verlängerung verursacht werden. Wird ein Vertrag, dessen Mindestlaufzeit noch nicht erreicht ist, von WIIT vorzeitig aus
wichtigem Grund gekündigt, hat der Kunde daher 50 % der Vergütung zu zahlen, die bis zum Erreichen der Mindestlaufzeit zu zahlen wäre. Soweit die Vergütung für eine Domain betroffen ist, wird
diese bis zum eigentlichen Laufzeitende in voller Höhe geschuldet, und zwar unabhängig davon, ob die Mindestlaufzeit des Vertrages bereits erreicht ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den
wichtigen Grund, aus dem WIIT vorzeitig kündigt, nicht zu vertreten hat. Außerdem ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass WIIT ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden
wesentlich niedriger als der berechnete Betrag ist. Umgekehrt steht es WIIT frei, den Nachweis eines höheren Schadens
zu führen. Weitergehende Rechte von WIIT bleiben unberührt.
- Zum Ende des Vertrages wird WIIT die Zugangsdaten des Kunden sperren
und auch sonst die vertraglichen Leistungen einstellen. Das heißt, Internet-Seiten, E-Mails und sonstigen Daten, die der Kunde auf den Servern von WIIT hinterlegt hat, werden gelöscht. Die
Internet-Domains des Kunden werden nicht mehr verlängert, das heißt diese laufen aus und werden gelöscht oder aber an die zuständige Registrierungsstelle zurückgegeben. Dem Kunden ist bekannt,
dass die jeweilige Domain dadurch endgültig verloren gehen kann, etwa wenn ein Dritter die Domain nach der Löschung oder Rückgabe auf sich registriert.
- Der Kunde hat jedoch vor Vertragsende die Möglichkeit, seine Domains
zu einem anderen Anbieter zu übertragen (Transfer). Soll eine Domain zu einem anderen Anbieter übertragen werden, wird der Kunde dies rechtzeitig, das heißt spätestens zwei Wochen vor
Vertragsende in Textform bei WIIT beantragen. Dem Kunden ist bekannt, dass für den Transfer einer Domain, abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle, auch die Mitwirkung
des Kunden und / oder des anderen Anbieters erforderlich ist. Erfolgt diese Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig mit der Folge, dass die Domain über das Laufzeitende hinaus bei WIIT
verbleibt, wird die Domain dem Kunden für ein weiteres Jahr berechnet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde das Ausbleiben der rechtzeitigen Mitwirkung nicht zu vertreten hat. Außerdem ist dem
Kunden der Nachweis gestattet, dass WIIT ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger als der berechnete Betrag ist. Umgekehrt steht es WIIT frei, den
Nachweis eines höheren Schadens zu führen. Weitergehende Rechte von WIIT bleiben unberührt.
§ 8 Rechte und Pflichten
- Zugangsdaten (etwa: Benutzername und Passwort), die der Kunde von WIIT erhält, wird
der Kunde geheim halten und gehörig vor einer Kenntnisnahme durch Dritte schützen. Für jede unter diesen Zugangsdaten vorgenommene Maßnahme hat der Kunde einzustehen. Dies gilt nicht, wenn die
jeweilige Maßnahme von einem unautorisierten Dritten vorgenommen wurde, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, insbesondere also seiner Geheimhaltungs- und Schutzpflicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
- Der Kunde stellt von sämtlichen Daten, die er auf den Servern von
WIIT hinterlegt, vor der Hinterlegung eine Sicherheitskopie (Backup) her. Daten, die auf den Servern von WIIT verändert oder dort erst erhoben werden, wird der Kunde ebenfalls in
regelmäßigen Abständen sichern. Die Backups dürfen ihrerseits nicht auf den Servern von WIIT hinterlegt werden.
- Bei einem Vertrag über Colocation, bei dem der Kunde eigene Hardware
im Rechenzentrum von WIIT aufstellt, räumt der Kunde WIIT ein vertragliches Pfandrecht an der aufgestellten Hardware ein. Das Pfandrecht dient zur Sicherung der Forderungen von WIIT
gegenüber dem Kunden aus dem Vertrag. Dem Kunden ist bekannt, dass die aufgestellte Hardware nicht durch WIIT versichert ist. Insoweit wird der Kunde gegebenenfalls selbst für eine
Versicherung sorgen. In jedem Fall wird der Kunde eine Haftpflichtversicherung abschließen, wonach vom Kunden oder dessen Hardware im Rechenzentrum von WIIT verursachte Personen-, Sach- und
Vermögensschäden mit mindestens einer Million Euro abgesichert sind. Auf Verlangen von WIIT wird der Kunde den Bestand dieser Versicherung nachweisen. Für die Wartung seiner Hardware ist der
Kunde allein verantwortlich.
- Außer beim Colocation ist WIIT berechtigt, Änderungen an der
Server-Konfiguration vorzunehmen, soweit diese aus technischer oder rechtlicher Sicht erforderlich werden oder sonst aufgrund des technischen Fortschritts geboten sind. Der vertragliche
Leistungsumfang wird durch eine solche Änderung jedoch nicht beschränkt. Über anstehende Änderungen wird WIIT den Kunden rechtzeitig informieren, soweit diese spürbare Auswirkungen auf den
Kunden haben. Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits erforderlich werdende Änderungen vorzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
- Eine Möglichkeit des Kunden, physischen Zugriff auf die Server im
Rechenzentrum von WIIT zu nehmen, besteht nur beim Colocation. Der Zugriff ist auf die Hardware des Kunden beschränkt, wobei der Kunde vorab einen Termin mit WIIT vereinbaren wird. Bei der
Terminsvereinbarung sind die Personen zu benennen, die für den Kunden Zugriff auf die Hardware erhalten sollen. Die Personen müssen sich durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild ausweisen
können.
- Beim Colocation und Server Hosting ist der Kunde für die Installation
und Konfiguration des Betriebssystems, der Server-Dienste und sonstiger Software allein verantwortlich. Beim Managed Hosting wird dem Kunden ein von WIIT vorkonfiguriertes System zur
Verfügung gestellt. Für die Installation und Konfiguration weiterer Dienste und sonstiger Software ist der Kunde aber
auch insoweit allein verantwortlich.
- WIIT stellt dem Kunden Lizenzen für Software von Microsoft,
insbesondere für Windows Server, über einen Rahmenvertrag mit Microsoft für eine Vielzahl von Lizenzen (Volumenlizenzvertrag) bereit, soweit der Kunde Hosting-Leistungen von WIIT in Anspruch
nimmt und die Bereitstellung einer solchen Software zur Nutzung auf dem Server vereinbart ist. Der Kunde sichert WIIT zu, die Lizenzbedingungen für die Nutzung der Software einzuhalten. Dazu
zählt insbesondere, dass der Kunde Lizenzen für die Nutzung von Microsoft-Software auf dem Server ausschließlich über den Volumenlizenzvertrag von WIIT bezieht. Der Kunde wird keine
unlizenzierte oder nicht ordnungsgemäß lizenzierte Software auf dem Server nutzen. Verstößt der Kunde gegen die Lizenzbedingungen, hat er WIIT den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
WIIT ist berechtigt, die Einhaltung der Microsoft-Lizenzbedingungen durch den Kunden zu überwachen. Dazu stellt der Kunde WIIT einen administrativen Server-Zugang bereit, den WIIT
ausschließlich für diese Überwachung verwenden wird. Insoweit ist WIIT insbesondere berechtigt, die Lizenz-Informationen über Software von Microsoft auf dem Server dauerhaft und automatisiert
durch eine entsprechende Client-Software zu überprüfen. Verweigert der Kunde die Bereitstellung des Zugangs oder stört der Kunde die Überprüfung durch die Client-Software, stellt dies für
WIIT einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Kündigung dar.
§ 9 Rechtsverletzungen
- Dem Kunden ist bekannt, dass WIIT die Server-Nutzung durch den Kunden, insbesondere
die vom Kunden veröffentlichten Inhalte, nicht überwachen wird. Ebenso wenig wird WIIT bei einer vom Kunden bestellten Domain vor der Registrierung überprüfen, ob die Domain Rechte Dritter
berührt. Insoweit stellt der Kunde WIIT von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritten gegen WIIT aufgrund einer rechts- oder vertragswidrigen Server-Nutzung durch den Kunden bzw. einer vom
Kunden bestellten Domain zustehen; die dabei anfallenden Kosten der Rechtswahrnehmung wird der Kunde WIIT im erforderlichen Umfang ersetzen.
- Der Kunde wird keine rechtsverletzenden Inhalte veröffentlichen oder
den Server sonst rechtsverletzend nutzen. Als rechtsverletzend gilt auch die Veröffentlichung von Inhalten, die rassistisch, gewaltverherrlichend oder nicht jugendfrei sind. Bei einer
offensichtlichen oder nachgewiesenen Rechtsverletzung ist WIIT berechtigt, den Kunden von der
rechtsverletzenden Server-Nutzung auszuschließen (Sperrung) bzw. die rechtsverletzende Domain zu sperren, erforderlichenfalls auch an die Registrierungsstelle zurückzugeben. Ist die
Rechtsverletzung nicht offensichtlich oder nachgewiesen, fordert WIIT den Kunden zur unverzüglichen Stellungnahme auf. Bleibt diese Stellungnahme aus oder kann sie die behauptete
Rechtsverletzung nicht entkräften, stehen WIIT die gleichen Rechte wie bei einer offensichtlichen oder nachgewiesenen Rechtsverletzung zu.
- Der Versand werblicher E-Mails ohne vorherige ausdrückliche
Einwilligung des jeweiligen Empfängers (Spam) ist verboten. Als verbotener Spam gilt auch der automatisierte oder massenhafte Versand werblicher Nachrichten an Internet-Foren oder -Chats. Für
jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Spam-Verbot hat der Kunde an WIIT eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von WIIT nach billigem Ermessen festgesetzt wird, wobei
die Festsetzung gerichtlich überprüfbar ist. Außerdem ist WIIT zu einer Sperrung berechtigt.
- Sollte der vom Kunden genutzte Server die Funktionsfähigkeit,
Sicherheit oder Verfügbarkeit der Infrastruktur von WIIT spürbar beeinträchtigen oder ernsthaft gefährden, kann WIIT für die Dauer der Beeinträchtigung oder Gefährdung ebenfalls eine
Sperrung vornehmen.
- Eine Sperrung wird WIIT dem Kunden nach Möglichkeit vorher androhen,
ihn ansonsten zeitnah über die Sperrung unterrichten. Eine Androhung ist entbehrlich, wenn der Kunde den Grund für die Sperrung vorsätzlich herbeigeführt hat. Schafft der Kunde Abhilfe, sieht
WIIT von einer Sperrung ab bzw. hebt diese wieder auf. Für den Aufwand in Zusammenhang mit einer Sperrung erhebt WIIT vom Kunden eine Pauschale in Höhe von 49,00 €. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde den Grund für die Sperrung nicht zu vertreten hat. Außerdem steht es dem Kunden frei, den Nachweis zu führen, dass WIIT ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden
wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Umgekehrt steht es WIIT frei, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen. Weitergehende Rechte von WIIT bleiben unberührt.
§ 10 Gewährleistung
- WIIT gewährleistet dem Kunden eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel.
Maßgeblich für die Verfügbarkeit ist derjenige Router, der das Rechenzentrum von WIIT mit dem Internet verbindet (Übergabepunkt). Von der Gewährleistung der Verfügbarkeit sind sowohl
Störungen innerhalb des Internets als auch solche Ausfallzeiten ausgenommen, deren Ursache nicht im
Einflussbereich von WIIT liegt (bspw. höhere Gewalt). Außerdem ist WIIT berechtigt, monatlich bis zu 1 % der Verfügbarkeit für Wartungsarbeiten zu verwenden, ohne dass dies als Minderung
der Verfügbarkeit gilt. Solche Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit vorher angekündigt und nachts zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr durchgeführt.
- Dem Kunden ist bekannt, dass WIIT die Daten zur Registrierung einer
Domain nur im Auftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle weiterleitet. Die Weiterleitung erfolgt in einem automatisierten Verfahren, wobei WIIT keinen Einfluss darauf hat, ob
die Domain dem Kunden letztlich zugeteilt wird oder nicht. Insoweit übernimmt WIIT keine Gewähr für die Zuteilung einer bestellten Domain. Das gleiche gilt für den Bestand einer Domain,
soweit dieser nicht im Einflussbereich von WIIT liegt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Für die Haftung wegen Mängeln auf Schadensersatz gilt ergänzend die Haftungsbeschränkung gemäß § 11.
§ 11 Haftungsbeschränkung
- WIIT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes (ProdHG), gemäß § 44a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie im Umfang einer von WIIT gemachten
Zusicherung oder übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
ist die Haftung von WIIT der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von WIIT auf Schadensersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen; eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel auf Schadensersatz besteht nicht. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WIIT.
§ 12 Datenschutz
- WIIT beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. WIIT verarbeitet die
personenbezogenen Daten des Kunden nur zur Abwicklung des Vertrages. Dabei handelt es sich um diejenigen personenbezogenen Daten, die der Kunde WIIT bei der Bestellung, über das Kundencenter
oder sonst im Rahmen der Vertragsabwicklung mitteilt (insbesondere: Name, Anschrift und E-Mailadresse). WIIT ist berechtigt die personenbezogenen Daten des Kunden in dem Umfang andere
Unternehmen weiterzugeben, wie dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (bspw. an die Bank zur Zahlungsabwicklung).
- Der Kunde kann WIIT jederzeit um Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und um deren Übertragbarkeit zu einem anderen Anbieter ersuchen. Eine Löschung kann jedoch nicht erfolgen, soweit die
personenbezogenen Daten des Kunden zur Abwicklung des Vertrages noch erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; soweit möglich erfolgt bis zur Löschung jedoch
eine Sperrung der Daten. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht mehr entgegenstehen, wird WIIT die personenbezogenen Daten des Kunden
ebenfalls löschen.
- Darüber hinaus findet eine Verwendung der personenbezogenen Daten des
Kunden nur statt, soweit dieser in die entsprechende Verwendung ausdrücklich eingewilligt hat. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung der Internet-Seite von WIIT wird
ergänzend auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die über die Seite abrufbar ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen
übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen
würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
- Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus dem oder aufgrund des Vertrages ergeben, Düsseldorf vereinbart.
Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb von
Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde eine natürliche Person und schließt er den Vertrag zu Zwecken, die nicht überwiegend seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen desjenigen Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gleichwohl
anwendbar.
- Der Kunde kann WIIT gegenüber nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die ihm entweder aus demselben Vertragsverhältnis zustehen oder die von WIIT unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
- WIIT ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch Dritte erbringen zu
lassen.
§ 14 Streitbeilegungsverfahren
WIIT ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.